Gebührenordnung
1. Jahresgebühr
(1) Die Ausleihe von Medien in der Mediathek Kirchzarten ist kostenpflichtig. Von erwachsenen Benutzern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wird eine Ausleihpauschale für die Dauer von 12 Monaten in Höhe von EUR 16,00 erhoben. Wahlweise ist auch die Zahlung von EUR 5,00 für 4 Wochen möglich.
Die Ausleihpauschale für Partnerausweise (2 Personen) oder Familienausweise (Eltern und Kinder in elterlicher Wohngemeinschaft) beträgt EUR 24,00.
(2) Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger und Schwer-behinderte bezahlen eine ermäßigte Ausleihpauschale von EUR 8,00 für die Dauer von 12 Monaten, nach Vorlage eines gültigen Berechtigungsnachweises.
2. Überziehen der Leihfrist
(1) Wird die Leihfrist der Medien überschritten, so sind für jeden Öffnungstag der Mediathek EUR 0,10 pro Medium zu entrichten.
(2) Für jede schriftliche Erinnerung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Abs. 1 bleibt unberührt.
1. Erinnerungsschreiben 2,00 Euro
2. Erinnerungsschreiben 4,00 Euro
3. Erinnerungsschreiben 6,00 Euro
(3) Bleiben schriftliche Erinnerungen erfolglos, so werden die Medien mit ihrem Wiederbeschaffungswert zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von EUR 15,00 in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die bis dahin angefallenen Gebühren.
3. Medienersatz
(1) Verunreinigte, beschädigte, unvollständige oder verlorene Medien müssen ersetzt werden. Es werden die Medien mit ihrem Wiederbeschaffungswert zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von EUR 15,00 in Rechnung gestellt.
(2) Bei leicht beschädigten Medien, die vom Personal der Mediathek ohne erheblichen Aufwand repariert werden können, wird eine Gebühr von EUR 3,00 erhoben. Die Entscheidung, ob eine Reparatur sinnvoll und möglich ist, liegt im Ermessen des Personals der Mediathek. Ein Anspruch des Benutzers auf Reparatur statt Ersatz besteht nicht.
4. Sonstige Gebühren
Darüber hinaus gelten folgende Gebühren:
Ausstellung eines Ersatzausweises EUR 5,00
Vorbestellung je Medium EUR 0,50
Fernleihbestellung EUR 4,00
Kopie oder Computerausdruck DIN A4 s/w EUR 0,10
Kopie oder Computerausdruck DIN A4 farbig EUR 0,50
Ersatz eines Signaturschildes EUR 1,00
Ersatz eines Transponderetiketts (RFID) EUR 1,00
AV-Medien-Hülle EUR 1,00
Fehlende Cover bei AV-Medien,
fehlende Spieleteile u.ä. EUR 3,00
5. Fälligkeit
Die Gebühren werden mit der Anforderung zur Zahlung fällig.
6. Gebührenkonto
Erreicht das Gebührenkonto eines Benutzers EUR 20,00, so wird er bis zur Begleichung der entstandenen Gebühren von der Benutzung der Mediathek ausgeschlossen.
7. Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung außer Kraft.
(1) Die Ausleihe von Medien in der Mediathek Kirchzarten ist kostenpflichtig. Von erwachsenen Benutzern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wird eine Ausleihpauschale für die Dauer von 12 Monaten in Höhe von EUR 16,00 erhoben. Wahlweise ist auch die Zahlung von EUR 5,00 für 4 Wochen möglich.
Die Ausleihpauschale für Partnerausweise (2 Personen) oder Familienausweise (Eltern und Kinder in elterlicher Wohngemeinschaft) beträgt EUR 24,00.
(2) Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger und Schwer-behinderte bezahlen eine ermäßigte Ausleihpauschale von EUR 8,00 für die Dauer von 12 Monaten, nach Vorlage eines gültigen Berechtigungsnachweises.
2. Überziehen der Leihfrist
(1) Wird die Leihfrist der Medien überschritten, so sind für jeden Öffnungstag der Mediathek EUR 0,10 pro Medium zu entrichten.
(2) Für jede schriftliche Erinnerung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Abs. 1 bleibt unberührt.
1. Erinnerungsschreiben 2,00 Euro
2. Erinnerungsschreiben 4,00 Euro
3. Erinnerungsschreiben 6,00 Euro
(3) Bleiben schriftliche Erinnerungen erfolglos, so werden die Medien mit ihrem Wiederbeschaffungswert zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von EUR 15,00 in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die bis dahin angefallenen Gebühren.
3. Medienersatz
(1) Verunreinigte, beschädigte, unvollständige oder verlorene Medien müssen ersetzt werden. Es werden die Medien mit ihrem Wiederbeschaffungswert zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von EUR 15,00 in Rechnung gestellt.
(2) Bei leicht beschädigten Medien, die vom Personal der Mediathek ohne erheblichen Aufwand repariert werden können, wird eine Gebühr von EUR 3,00 erhoben. Die Entscheidung, ob eine Reparatur sinnvoll und möglich ist, liegt im Ermessen des Personals der Mediathek. Ein Anspruch des Benutzers auf Reparatur statt Ersatz besteht nicht.
4. Sonstige Gebühren
Darüber hinaus gelten folgende Gebühren:
Ausstellung eines Ersatzausweises EUR 5,00
Vorbestellung je Medium EUR 0,50
Fernleihbestellung EUR 4,00
Kopie oder Computerausdruck DIN A4 s/w EUR 0,10
Kopie oder Computerausdruck DIN A4 farbig EUR 0,50
Ersatz eines Signaturschildes EUR 1,00
Ersatz eines Transponderetiketts (RFID) EUR 1,00
AV-Medien-Hülle EUR 1,00
Fehlende Cover bei AV-Medien,
fehlende Spieleteile u.ä. EUR 3,00
5. Fälligkeit
Die Gebühren werden mit der Anforderung zur Zahlung fällig.
6. Gebührenkonto
Erreicht das Gebührenkonto eines Benutzers EUR 20,00, so wird er bis zur Begleichung der entstandenen Gebühren von der Benutzung der Mediathek ausgeschlossen.
7. Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung außer Kraft.
- Neue Gebührenordnung ab 1.8.2020 A4.pdf
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